Die Mutter einer Teilnehmerin des RTL-Dschungelcamps hat ihren Job als Lehrerin und Beamtin verloren. Sie wollte ihre Tochter Anfang 2019 unbedingt nach Australien zum Dschungelcamp begleiten. Deshalb stellte sie einen Antrag auf Sonderurlaub. Diesen Antrag lehnte die Landesschulbehörde ab. In der Folge reichte die Lehrerin über den Zeitraum von 3 Wochen eine Krankmeldung ein und reiste nach Australien.
Der Verdacht einer unberechtigten Krankmeldung lag nah. Während des Camps war sie sogar im Rahmen einer Videobotschaft für den deutschen Fernsehzuschauer zu sehen. Die Folge: ein Disziplinarverfahren und die Entlassung als Beamtin.
Der Fall zeigt, dass keine auch noch so abgesicherte Arbeitnehmergruppe vor einer Entlassung geschützt ist. Das gilt vor allem im Fall einer unberechtigten Krankmeldung. Das gilt auch für Ausbilder oder Auszubildende.
Insbesondere, wenn man dabei planvoll und berechnend vorgeht wie in diesem Fall, den das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden hat (3 LD 3/19 vom 10.10.2019), wirkt das zu Ungunsten eines Arbeitnehmers. Nachgewiesenes Krankfeiern ist und bleibt damit ein Kündigungsgrund, bei dem keine vorherige Abmahnung erforderlich ist.
Ein Beitrag von Martin Glania.