Ausbilder und Kollegen haben eine Vorbildfunktion für Auszubildende. Das gilt nicht nur für die Einstellung zur Arbeit, die Sorgfalt und die Arbeitsqualität, sondern auch für das private Verhalten am Arbeitsplatz. So sollte Alkoholkonsum rund um den Arbeitsort und die Arbeitszeiten tabu sein. Denn was viele nicht wissen: Es gibt kein generelles gesetzliches Alkoholverbot am Arbeits- oder Ausbildungsplatz.
Kollegen, die in der Pause schon mal ein Bier trinken, sind jedenfalls keine guten Vorbilder für Auszubildende. Im Gegenteil: Wer so etwas praktiziert, riskiert, dass sich junge Leute dies abschauen. Gleichzeitig erhöht er das Risiko von Arbeitsunfällen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Ausbilder, Vorgesetzte, Kollegen und natürlich Auszubildende auf den Alkoholkonsum völlig verzichten, und zwar
Darüber hinaus ist es wichtig, alle Mitarbeiter zu
verpflichten, mit 0,0 Promille am Arbeitsplatz zu erscheinen. In den Stunden
vor Beginn der Arbeitszeit ist Alkoholkonsum damit auch tabu.
Wenn Sie der Meinung sind, dass es in Ihrem Unternehmen
eines betrieblichen Alkoholverbots bedarf, sollten Sie die oben genannten
Aspekte ausnahmslos berücksichtigen. Darüber hinaus wäre ein solches Verbot
eine Frage der betrieblichen Ordnung, das mitbestimmungspflichtig ist.
Wenn Sie als Ausbildungsverantwortlicher also die Initiative ergreifen, holen Sie nicht nur die Unternehmens-führung und die Personalabteilung, sondern auch den Betriebsrat mit ins Boot.
Folgende Musterformulierung, die auch Auszubildende einschließt, können Sie für ein Alkoholverbot verwenden:
Ein Beitrag von Martin Glania.