Wollen Sie sich Ihre künftigen Auszubildenden vor dem Beginn der Berufsausbildung erst einmal „ansehen“? Dann bieten Sie Ihren Interessenten doch ein Praktikum an. Wie Sie Ihre potenziellen Praktikanten und eventuell späteren Azubis am schlausten durch die richtigen Fragen auswählen und was geschieht, wenn Sie das Praktikum vergüten, verrate ich Ihnen hier.
Orientieren Sie sich bei Ihren Fragen an den bekannten Fragen für ein „normales“ Vorstellungsgespräch. Zusätzlich können Sie einem Schüler aber noch ein paar „besondere Fragen“ stellen:
Sie sollten jedoch auch auf Fragen der Bewerber vorbereitet sein. Solche Fragen zeigen letztendlich, dass sich der Schüler gut auf das Gespräch vorbereitet hat:
Wenn Sie dem Schüler – und zukünftigen Azubi – eine Vergütung zahlen, zeigen Sie ihm, dass er ihnen wichtig und seine Tätigkeit wertvoll ist. Das motiviert für die anstehende Ausbildung. Wenn Sie während des Praktikums ein Arbeitsentgelt von monatlich mehr als 450 € auszahlen, hat das 2 Folgen
Beispiel: Ein Schüler, der kurz vor dem Abschluss steht, bewirbt sich Anfang des Jahres um einen Ausbildungsplatz. Sie vereinbaren mit ihm, dass er in den Osterferien (also zu einem Zeitpunkt, zu dem er noch zur Schule geht) ein 2-wöchiges Praktikum in Ihrem Unternehmen ableistet. Als Anerkennung für die Arbeit erhält er 100 €. Es kommt anschließend zum Abschluss des Ausbildungsvertrags. Die Ausbildung beginnt am 1.9.2019.
Beim Job in den Osterferien handelt es sich um ein Schülerpraktikum, das aufgrund seiner zeitlichen Befristung und des geringen Arbeitsentgelts sozialversicherungsfrei ist. Ab 1.9.2019 ist der Azubi kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig.
Wenn ein künftiger Auszubildender seine Schulausbildung bereits beendet hat und zuvor – z. B. in den Sommerferien – eine kurzfristige Beschäftigung „zur Probe“ absolviert, ist diese Beschäftigung nicht sozialversicherungsfrei. Der Grund: Für Schulabsolventen vor Ausbildungsbeginn gilt jede kurzfristige Beschäftigung als berufsmäßig ausgeübt, was die Sozialversicherungsfreiheit ausschließt.
Nutzen Sie als Praktikumsbetrieb die Chance aktiv, dass der Praktikant bereits heute eine Bindung zum Unternehmen aufbaut. Das geht recht einfach:
Lassen Sie die Schülerpraktikanten z. B. ein beleuchtetes Logo Ihres Unternehmens anfertigen. Oder ein spezielles Werkstück, das mit einer kleinen Tafel versehen ist, auf der sein Name steht.
Dieses erinnert ihn auch nach Ende des Praktikums an 2 Dinge: