Im Rahmen von Einstellungsverfahren haben Sie grundsätzlich kein Fragerecht nach einer möglichen Schwerbehinderung. Ausbildungsbetriebe, die dagegen verstoßen, laufen Gefahr, diskriminierend zu handeln. Nur wenn eine Behinderung offensichtlich ist oder der Bewerber seine Behinderung selbst (beispielsweise im Bewerbungsschreiben) kommuniziert hat, dürfen... Weiterlesen
02.01.2020
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