Wenn ein Auszubildender krankgeschrieben ist, hat er die Verpflichtung, sich zu bemühen, seine Gesundheit möglichst schnell wiederherzustellen. Wer das nicht tut, handelt genesungswidrig bzw. hat seine Krankheit offenbar vorgetäuscht. Ein solches genesungswidriges Verhalten kann Anlass für eine fristlose Kündigung sein... Weiterlesen
02.02.2020
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