Auszubildende, die erkranken, sollten das ihrem Ausbildungsbetrieb gleich am 1. Morgen mitteilen. Ist die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig (in der Regel ab dem 4. Krankheitstag), dann muss auch diese pünktlich vorliegen. Auch eine Folgebescheinigung muss pünktlich abgegeben werden. Wenn... Weiterlesen
19.02.2020
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