Wer eine Bewerberin ablehnt, weil diese angibt, in ihrem beruflichen Leben ein Kopftuch tragen zu wollen, verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In einem Fall, der dem Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg zur Entscheidung vorlag, wurden einer Bewerberin 2 Monatsgehälter als Entschädigung... Weiterlesen
30.04.2018
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